Amateurmusik im Orchesterverein Concentus21

Nachdem wir wieder proben und neue Mitspieler:innen aufnehmen, erreichen uns immer wieder Fragen zum Orchester. In den FAQ haben wir versucht, diese zu beantworten. Wir wollen an dieser Stelle aber auch nochmals auf die Aspekte Organisation als Verein, Amateurmusik und Repertoire im Speziellen eingehen.

Vereine

Was ist ein Verein

Vereine sind private Organisationsformen öffentlichen Rechts[1] die in der österreichischen Monarchie erstmals mit Staatsgrundgesetz 1867 garantiert wurden, was zu einem wahren „boom“ an Neugründungen geführt hat. In den meisten Vereinen zählte Musikausübung zu den Aktivitäten oder gar zum eigentlichen Vereinszweck. Sie waren im Musikleben die Vorläufer professioneller musikalischer Institutionen (Ensembles, Schulen, Konzertorganisation, zB. der Orchesterverein der Wiener Gesellschaft der Musikfreunde (ab 1859), die Tschechische Philharmonie (1894) oder der in Lviv (Lemberg) tätige Verein für Instrumentalmusik Harmonia (1864)).

Auch heute dienen Vereine dem organisierten Zusammenschluss musikalischer Amateure. Deshalb ist 2008 der Orchesterverein Concentus21 aus einem seit 2004 bestehenden Ensemble entstanden. Voraussetzung dafür sind polizeilich genehmigte Statuten, eine offizielle Liste der Vereinsmitglieder, ein von ihnen gewählter Vorstand samt Rechnungsprüfern, eine jährliche Generalversammlung und öffentliche Auftritte.

Warum gibt es Mitgliedsbeiträge, was geschieht mit dem Geld?

Die Mitgliedsbeiträge sind KEINE Bezahlung des Mitwirkens bei Proben und Konzerten, sondern dienen dem gemeinschaftlichen Mit-Erhalt des Orchesters – zusammen mit den Einnahmen aus Kartenverkäufen und einer kleinen, — unter Angabe der Ausgaben/Einnahmen des vergangenen Jahres und den Plänen für die laufende Saison — jährlich anzusuchenden  Basis-Subvention.
Ausgaben betreffen das Notenmaterial, die Honorare für Substitut·innen und Solist·innen, sowie vereinzelte Neuanschaffungen von Instrumenten (Kontrabaß, Schlagwerk).

Amateurmusik

Was bedeutet Amateurmusik?

Schon im Lauf des 18. Jahrhunderts geht Musik über die traditionellen Grenzen adeliger Paläste und kirchlicher Räume hinaus in private und halböffentliche Orte. Gleichzeitig wird Musikausübung zum Unterscheidungsmerkmal bürgerlichen Aufstiegs. Privates Musizieren gehört zu den wesentlichen Aktivitäten wohlhabender Bürger und Adeliger. So genannte Kammermusik ist die beliebte und einzige Möglichkeit, Stücke wiederholt zu hören – und sie gilt als Mittel der Erziehung, vornehmlich von Töchtern. Mit dem 19. Jahrhundert gibt es darum auch diverse Amateur-Orchester, die ein symphonisch besetztes Repertoire aufführen können.

Wozu gibt es das noch immer?

Obwohl man heute alle möglichen Musiken – die entsprechenden Medien vorausgesetzt – ständig zur Verfügung hat, ist das Erlernen von Instrumenten und das gemeinsame Musizieren ein beliebter Zeitvertreib geblieben. Denn Musik ist mit persönlichen bzw. kulturell vermittelten Erinnerung verbunden und weckt deshalb Emotionen. Das Musizieren im Orchester gehört deshalb für Alle, in deren Leben das traditionelle (klassisch-romantische) Repertoire wichtig ist, eine seltene Gelegenheit, sich in den Klang einer größeren Gruppe einzufügen. Auch bleiben Aktivitäten wichtig, die nicht kommerziell, sondern ideell bestimmt sind.

Das Repertoire

Wir leben heute, wie oben angedeutet, aufgrund der Medien in einer Zeit, wo es viele, unterschiedliche Repertoires sind, die jede/n Einzelne/n emotional berühren und wichtige Erlebnisse lebendig halten. Trotzdem ist gerade für ein Orchester wie den concentus21 jenes klassisch-romantische Repertoire an Kunstmusik charakteristisch, das sich gleichzeitig mit dem Aufkommen des bürgerlich bestimmten Musiklebens im 19. Jahrhundert (s.o.) als Standard entwickelt hat. Auch der Aufbau der Konzertprogramme mit Ouvertüre, Solo-Konzert und Symphonie kommt aus dieser Tradition. Für unser Orchester ist es aber gleichzeitig typisch, dass wir  an die „Ränder“ dieses Repertoires gehen, indem wenig gespielte Stücke und auch das Repertoire der so genannten „gehobenen Unterhaltungsmusik“ in den Programmen vorkommen.


[1]Die Definition nach dem gültigen Vereinsrecht § 1 / Abs. 1: „Ein Verein im Sinn dieses Bundesgesetzes ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mi ndestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit“ (https://www.bmi.gv.at/609/files/VG_2002.pdf)

Orchesterverein Concentus21 im Wandel der Zeiten

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